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   LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2020 - L 7 AS 1634/18   

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https://dejure.org/2020,45413
LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2020 - L 7 AS 1634/18 (https://dejure.org/2020,45413)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.12.2020 - L 7 AS 1634/18 (https://dejure.org/2020,45413)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. Dezember 2020 - L 7 AS 1634/18 (https://dejure.org/2020,45413)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 08.05.2019 - B 14 AS 6/18 R

    Schulbücher vom Jobcenter?

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2020 - L 7 AS 1634/18
    Diese Frage kann jedoch dahinstehen, denn hier liegt keine für einen Anspruch nach § 21 Abs. 6 SGB II erforderliche Härtefallkonstellation in der Gestalt eines in Sondersituationen auftretenden Bedarfs nicht erfasster Art oder atypischen Ursprungs oder eines höheren, überdurchschnittlichen Bedarfs, der nicht von der statistischen Durchschnittsbetrachtung umfasst wird, vor (vgl. zu den Voraussetzungen des § 21 Abs. 6 SGB II BSG Urteil vom 08.05.2019 - B 14 AS 6/18 R).
  • BSG, 05.08.2015 - B 4 AS 9/15 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf nach § 21 Abs 4 SGB 2 - Anforderungen an die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2020 - L 7 AS 1634/18
    Aufgrund der maßgeblichen Ausrichtung des Verfahrens auf einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II hat das Sozialgericht zutreffend einen Antrag der Kläger gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 SGB II iVm § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X auf teilweise Rücknahme der für die Zeit vom 01.05.2014 bis zum 31.10.2014 ergangenen Bewilligungsbescheide angenommen, denn Mehrbedarfe sind Gegenstand des regulären (Weiter-) Bewilligungsantrags und der regulären Bewilligungsbescheide (vgl. hierzu BSG Urteile vom 05.08.2015 - B 4 AS 9/15 R und vom 06.04.2010 - B 4 AS 3/10 R).
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 3/10 R

    Arbeitslosengeld II - kein Mehrbedarf für erwerbsfähigen Gehbehinderten gem § 21

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2020 - L 7 AS 1634/18
    Aufgrund der maßgeblichen Ausrichtung des Verfahrens auf einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II hat das Sozialgericht zutreffend einen Antrag der Kläger gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 SGB II iVm § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X auf teilweise Rücknahme der für die Zeit vom 01.05.2014 bis zum 31.10.2014 ergangenen Bewilligungsbescheide angenommen, denn Mehrbedarfe sind Gegenstand des regulären (Weiter-) Bewilligungsantrags und der regulären Bewilligungsbescheide (vgl. hierzu BSG Urteile vom 05.08.2015 - B 4 AS 9/15 R und vom 06.04.2010 - B 4 AS 3/10 R).
  • SG Karlsruhe, 06.06.2023 - S 12 AS 2208/22

    COVID-19-Pandemie und menschenwürdiges Existenzminimum, § 70 Satz 1 SGB II

    Eben dies wurde in allen obergerichtlichen Entscheidungen anlässlich der Geltendmachung eines Mehrbedarfs zum Ausgleich der im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie stehenden Mehraufwendungen von der obergerichtlichen Rechtsprechung der Landessozialgerichtbarkeiten einhellig erkannt, soweit dies zum Zeitpunkt dieses Vorlagebeschlusses aufgrund bereits veröffentlichter Gerichtsentscheidungen ersichtlich ist (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.12.2020, - L 7 AS 1634/18; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 03. Mai 2021 - L 9 AS 534/21 ER-B; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 07. Mai 2021 - L 9 AS 158/21 B ER, Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Juli 2021 - L 7 AS 846/21 B ER; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Mai 2021 - L 7 AS 567/21 B ER; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.05.2021 - L 21 AS 525/21 B ER; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 19.04.2021 - L 19 AS 391/21 B ER; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 29.03.2021 - L 12 AS 377/21 B ER; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 03.03.2021 - L 9 SO 18/21 B ER; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Mai 2021 - L 7 AS 593/21 B ER; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06. Mai 2021 - L 6 AS 527/21 B ER, L 6 AS 528/21 B; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 23.03.2021 - L 13 AS 125/21 B ER; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. April 2021 - L 7 AS 429/21 B ER; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 29. März 2021 - L 6 AS 43/21 B ER; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. April 2021 - L 7 AS 498/21 B ER, L 7 AS 499/21 B; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.08.2021 - L 21 AS 1125/21 B; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Februar 2022 - L 19 AS 1236/21 -, Rn. 43, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2021 - L 7 AS 593/21

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

    Ein Anspruch der Antragsteller auf den von ihnen geltend gemachten Mehrbedarf für die Anschaffung von FFP2-Masken auf der Grundlage von § 21 Abs. 6 Satz 1 SGB II scheitert bereits an den Tatbestandsvoraussetzungen des "Einzelfalls" und des "besonderen Bedarfs", denn diese setzen in der Gesamtschau ein außergewöhnliches und erhebliches Abweichen vom durchschnittlichen Bedarf voraus (vgl. hierzu Senatsurteil vom 10.12.2020 - L 7 AS 1634/18).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2021 - L 7 AS 567/21

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

    Ein Anspruch der Antragsteller auf den von ihnen geltend gemachten Mehrbedarf für die Anschaffung von FFP2-Masken auf der Grundlage von § 21 Abs. 6 Satz 1 SGB II scheitert bereits an den Tatbestandsvoraussetzungen des "Einzelfalls" und des "besonderen Bedarfs", denn diese setzen in der Gesamtschau ein außergewöhnliches und erhebliches Abweichen vom durchschnittlichen Bedarf voraus (vgl. hierzu Senatsurteil vom 10.12.2020 - L 7 AS 1634/18).
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